Wir vertreten unsere Mandanten in allen Gebieten des Strafrechts. Egal ob Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, wir stehen Ihnen als starker Partner vom Ermittlungsverfahren bis zum Gerichtstermin zur Seite.
Haben Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten? Wir bringen Sie auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung und helfen Ihnen Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten für unsere Beauftragung übernimmt zudem in der Regel die gegnerische Versicherung.
Sie wurden geblitzt, mit dem Handy am Steuer erwischt oder haben einen Abstandsverstoß begangen? Wir verteidigen Sie in allen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Egal ob eine Prüfung des Messverfahrens notwendig ist oder das Fahrverbot abgewendet werden soll. Wir stehen Ihnen zur Seite.
Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder Sie möchten Ihre Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug wiedererlangen? Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen und vertreten Sie gegenüber der Führerscheinbehörde und falls notwendig auch in einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.